Sehr geehrter Gast, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns wird durch diese Reisebedingungen geregelt.
Die nachstehenden Reisebedingen gelten in gleicher Form und Inhalt auch für unsere Handelsmarke Golfreisen1a.
1. Anmeldung, Reisebestätigung | |
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Danach erhalten Sie die Reisebestätigung. | |
2. Bezahlung / Sicherungsschein | |
Mit der Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein gemäß §651k BGB und Ihre Rechnung. Bitte zahlen Sie nach Erhalt zu 100% die genannten Flugkosten und 20% auf das gebuchte Landprogramm. Den Restbetrag zahlen Sie bis 30 Tage vor Abreise. Nach Eingang des kompletten Reisepreises erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage vor Reiseantritt) ist der gesamte Reisepreis fällig, sobald Sie den Sicherungsschein von uns erhalten haben. | |
3. Leistungs- und Preisänderungen | |
Es ist uns gestattet, Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vorzunehmen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wenn sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Darüber werden wir Sie unverzüglich informieren. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Australia-Travelteam GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Australia-Travelteam GmbH über diese Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber Australia-Travelteam GmbH schriftlich geltend zu machen. Eine Preiserhöhung ab 3 Wochen vor dem vereinbarten Reisetermin ist unzulässig. | |
4. Reiserücktritt durch Sie, Umbuchung, Ersatzperson, Gebühren für Beförderung Golfgepäck, Sitzplatzreservierungen und extra Gepäck | |
4.1 Reiserücktritt und Stornobedingungen Abweichende Stornobedingungen nach Kontinent und Land Europa Bulgarien Irland Portugal Schottland Spanien Zypern Asien Abu Dhabi Dubai Oman Thailand Türkei Hochsaison (01.02-31.05 & 01.10-30.11): Nebensaison (01.01-31.01 / 01.06-31.08 / 01.12-31.12): Afrika Ägypten Marokko Südafrika Tunesien Indischer Ozean Mauritius Saison 09.01-19.12: Saison 20.12-08.01: Ozeanien Neuseeland Bearbeitungspauschale Für alle Stornierungen, bei denen die Australia-Travelteam GmbH als Vermittler auftritt, wird zusätzlich zu den Rücktrittskosten der jeweiligen Veranstalter eine Pauschale von 75€ erhoben. Nachweis eines geringeren Schadens Sie können jederzeit nachweisen, dass ein geringerer Schaden als die von uns berechnete Pauschale entstanden ist. In diesem Fall berechnen wir die Rücktrittskosten individuell. Tatsächlich entstandene Mehrkosten können zusätzlich geltend gemacht werden. Änderungen durch den Kunden Geringfügige Änderungen an Reiseverlauf oder -leistungen sind nur bei rechtzeitiger Mitteilung und nach Rücksprache möglich. Servicegebühren Im Falle einer Stornierung werden Servicegebühren für z.B. Visa, Sitzplatzreservierungen oder Anmeldung von Golfgepäck nicht erstattet. 4.2 Umbuchungen Flugumbuchungen Vor Aussstellung der Flugtickets berechnen wir eine pauschalierte Umbuchungsgebühr in Höhe von € 75,-- pro Flugbuchung für alle Personen zusammen, die in einer Flugbuchung gemeinsam gebucht sind. Nach Ausstellung der Flugscheine fallen die auf der Rechnung / Bestätigung genannten Umbuchungsgebühren an. Landprogramm (Hotels, Wohnmobile, Mietwagen, Rundreise etc.) Geringfügige Umbuchungen der ursprünglich gebuchten Reise sowie Umbuchungen des Reiseverlaufes durch Sie sind nur bedingt und bei rechtzeitiger Bestellung möglich. Für derartige Umbuchungen berechnen wir €100,- je Buchung und Vorgang. Ansonsten gelten Umbuchungen als Rücktritt vom Reisevertrag. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Sollten wir dem Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag (§651b BGB) berechtigt widersprechen, so sind die vorhergenannten pauschalierten Rücktrittskosten zu zahlen. Mehrkosten aus dem Eintritt eines Dritten berechnen wir mit € 100,- je Person. Bitte beachten Sie eventuelle gesonderte Stornobedingungen, die auf den Rechnungen aufgeführt sind. 4.3 Ersatzperson(en) Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Sollten wir dem Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag (§651b BGB) berechtigt widersprechen, so sind die vorhergenannten pauschalierten Rücktrittskosten zu zahlen. Mehrkosten aus dem Eintritt eines Dritten berechnen wir mit € 100,- je Person. 4.4 Gebühren für die Beförderung des Golfgepäcks Für die Anmeldung und Beförderung des Golfgepäcks treten wir lediglich als Vermittler dieser Leistung zwischen der jeweiligen Fluggesellschaft und dem Reisenden auf. Diese Sonderleistung ist kein Bestandteil des Pauschalreisevertrages nach € 651 BGB. Es gelten in diesem Fall immer die jeweiligen Transportbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese sehen bei einem Flugausfall, aus welchem Grund auch immer, im Regelfall keine Erstattung dieser Sonderleistung vor. 4.5 Gebühren für eine Sitzplatzreservierung Für die Buchung und Bezahlung von Sitzplatzreservierungen treten wir lediglich als Vermittler dieser Leistung zwischen der jeweiligen Fluggesellschaft und dem Reisenden auf. Diese Sonderleistung ist kein Bestandteil des Pauschalreisevertrages nach € 651 BGB. Es gelten in diesem Fall immer die jeweiligen Transportbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese sehen bei einem Flugausfall, aus welchem Grund auch immer, im Regelfall keine Erstattung dieser Sonderleistung vor. 4.6 Gebühren für die Hinzubuchung von zusätzlichen Gepäckstücken Für die Buchung und Bezahlung von zusätzlichen Gepäckstücken treten wir lediglich als Vermittler dieser Leistung zwischen der jeweiligen Fluggesellschaft und dem Reisenden auf. Diese Sonderleistung ist kein Bestandteil des Pauschalreisevertrages nach € 651 BGB. Es gelten in diesem Fall immer die jeweiligen Transportbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese sehen bei einem Flugausfall, aus welchem Grund auch immer, im Regelfall keine Erstattung dieser Sonderleistung vor. | |
5. Rücktritt und Kündigung durch uns | |
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: | |
6. Kündigung wegen höherer Gewalt | |
Ist der Reisevertrag wegen der Gründe gemäß § 651j BGB gekündigt, sind wir dann nicht verpflichtet, Sie zurückzubefördern, wenn gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, Ihre Rückführung durch uns nicht möglich machen. | |
7. Gewährleistung | |
Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Australia-Travelteam GmbH darf auch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Der Reisende ist berechtigt, die Ersatzleistung aus wichtigem Australia-Travelteam GmbH erkennbaren Grund abzulehnen. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Mindestleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte. | |
8. Haftunsbeschränkung: | |
Unsere Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt | |
9. Beanstandungen - Mitwirkungspflicht | |
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Alle Beanstandungen sind dem Reiseleiter oder dem Leistungsträger unverzüglich geltend zu machen. Die Reiseleitung ist nicht befugt, für uns rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Können Mängel nicht gleich behoben werden, so müssen uns diese sofort vom Urlaubsort aus mitgeteilt werden. Die für die Benachrichtigung notwendigen Kosten tragen wir, sofern die Reklamation berechtigt ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, haben Sie keinen Anspruch auf Minderung. | |
10. Pass- und Visavorschriften | |
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11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen | |
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. | |
12. Gerichtsstand | |
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München. | |
13. Sonstiges | |
Im übrigen gelten die Bestimmungen der § 651a bis 651k BGB deren Text Sie bei uns einsehen oder anfordern können. | |
Alle Angaben entsprechen dem Stand 01.07.2023 | |
Veranstalter: | |
Geschäftsführer | |
Australia Travelteam GmbH | |
Karwendelstr. 1 | |
Kundengeldabsicherung | |
Der gesetzlichen Pflicht für Pauschalreiseveranstalter zur | |
Telefon:
Sie erreichen uns Mo - Fr
von 9 - 13 Uhr
und 15 - 18 Uhr.
+ 49 8142 66 99 713
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